Baustopp für Anzuchtgarten

EILVERFAHREN Verwaltungsgericht gibt Anwohnern Recht und verhindert geplante Folgeunterkunft

Der Senat muss erneut einen Rückschlag bei der Schaffung von Folgeunterkünften für Geflüchtete hinnehmen. Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag im Eilverfahren einem Antrag von Anwohnern stattgegeben und Bau sowie Betrieb von insgesamt 13 zwei- und dreigeschossigen Gebäuden für 700 Geflüchtete am Anzuchtgarten in Klein Borstel untersagt.

Damit ist die vom Bezirks­amt Nord bereits erteilte Baugenehmigung hinfällig. Diese sei wohl „rechtsfehlerhaft“, so das Gericht.

Wie schon im Fall der Lehmsahler Siedlung Fiersbarg stellt das Gericht generell in Frage, ob aus dem im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz geschaffenen Paragrafen 246 Absatz 14 Baugesetzbuch das Recht abzuleiten sei, gültige Bebauungspläne auszuhebeln. Denn der Bebauungsplan „Ohlsdorf 12“ sehe für das betreffende Areal eine reine gärtnerische und friedhofsbezogene Nutzung vor.

Die bundesrechtliche Vorschrift ermächtige die Stadt zwar vom Bebauungsplan abzuweichen, wenn keine dringend benötigten Unterkünfte im „Gebiet der Gemeinde“ bereitgestellt werden könnten. Im Fall Anzuchtgarten sei aber nicht belegt, dass im „Gebiet der Gemeinde Hamburg“ die Möglichkeiten erschöpft seien, argumentiert das Gericht.

Die Stadt hat prompt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. „Das Verwaltungsgericht hat die Änderungen des Baugesetzbuches so eng ausgelegt, dass die Regelung quasi ins Leere läuft“, moniert die Sprecherin des Koordinierungsstab Flüchtlinge, Kerstin Graupner. Deshalb sei man auf eine Klärung durch das Oberverwaltungsgericht angewiesen, das in einem vorangegangenen Verfahren eine andere Auffassung signalisiert hatte. KVA