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Direkte Demokratie in BerlinVolksentscheid-Retter brauchen Hilfe

50.000 Unterschriften will eine Initiative bis Ende des Monats sammeln. Bisher hat sie lediglich 15.000.

15.000 Unterschriften haben die Aktiven von „Volksentscheid-retten“ bisher gesammelt. „Das ist viel für einen so kurzen Zeitraum“, sagt Margarete Heitmüller, Sprecherin der Initiative. Wichtig sei, dass nun alle Unterschriften, die sich auf den ausgehändigten Listen befinden, auch bei der Initiative angekommen.

Seit Ende April sind die Unterschriftenlisten im Umlauf. Bis Ende Mai will die Initiative eigentlich 50.000 Unterschriften gesammelt haben, damit die Abstimmung über den Volksentscheid zusammen mit der Bundestagswahl stattfinden kann. So sollen mehr Menschen mobilisiert werden, da für die angestrebte Verfassungsänderung ein deutlich höheres Quorum gilt.

Beim Unterschriftensammeln seien massenhaft Blanko-Listen verteilt worden, so Heitmüller. „Man kann sich ja vorstellen, wie viele davon an WG-Kühlschränken kleben.“ Damit diese dort nicht versauern, sollten sie an die Initiative geschickt oder in einem der Berliner Geschäfte abgegeben werden, die auf der Internetseite „volksentscheid-retten.de“ aufgeführt sind.

Viele BerlinerInnen konzentrierten sich derzeit auf den Fahrrad-Volksentscheid. „Dabei darf man nicht vergessen, dass ohne unseren Volksentscheid auch der Fahrrad-Volksentscheid vom Senat nur wie eine Empfehlung behandelt werden kann“, erklärt Heitmüller. Wer wolle, dass der Fahrrad-Volksentscheid verbindlich werde, müsse auch für „Volksentscheid-retten“ unterschreiben.

Das Volksbegehren beinhaltet eine Änderung der Berliner Verfassung. Nach dieser sollen Volksentscheide „verbindlicher, machbarer und fairer“ werden: Bislang kann der Senat ein Gesetz, das durch Volksentscheid entschieden wurde, wieder ändern. In Zukunft sollen die BerlinerInnen über eine solche Änderung erneut abstimmen dürfen. Um eine hohe Beteiligung zu erreichen, will die Initiative, dass Volksentscheide prinzipiell an Wahltagen stattfinden. Außerdem sollen für den Senat ebenso wie für die Initiatoren für jeden Abschnitt der Verfahrensablaufs feste Fristen gelten.

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