Symbolische Strafe für Lagarde

Frankreich Die Chefin des IWF ist wegen Nachlässigkeit im Amt schuldig gesprochen worden. Eine Strafe wurde aber nicht verhängt. Dennoch ist die Ohrfeige deutlich genug

Christine Lagarde schlägt sich hier nicht in die Büsche, sie kommt nur vom Rednerpult Foto: Kevin Lamarque/reuters

AUS PARIS Rudolf Balmer

Die frühere französische Wirtschaftsministerin und derzeitige IWF-Chefin Christine Lagarde ist am Montagnachmittag nach einer einwöchigen Verhandlung in Paris von einem Sondergericht für Amtsvergehen von Regierungsmitgliedern im Dossier um den Adidas-Verkauf durch Bernard Tapie der Nachlässigkeit schuldig befunden worden. Eine Strafe hat das Gericht nicht verhängt.

Lagardes Ruf ist jetzt kompromittiert, dennoch dürfte sie weiterhin an der Spitze des IWF bleiben. Denn schon vor dem Prozess hatte sich das IWF-Direktorium klar für ihren Verbleib ausgesprochen und gesagt, es gebe keinen „Plan B“ für eine eventuelle Nachfolge. Christine Lagarde war wegen angeblicher „Verpflichtungen in Washington“ bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.

Das aus drei Berufsrichtern und zwölf Parlamentsmitgliedern bestehende Gericht hat mit seinem Entscheid versucht, in einem rechtlich komplizierten und politisch brisanten Fall ein salomonisches Urteil zu fällen. Wo ist die Grenze zwischen Inkompetenz und sträflicher Nachlässigkeit, wo die Trennlinie zwischen Rechtsprechung und politischer Abrechnung? Das waren Grundsatzfragen, mit denen sich Lagardes Richter konfrontiert sahen.

Als politisch unerfahren oder gar naiv stufte das Gericht Lagarde nicht ein

Nach dem Verlauf der Verhandlungen der letzten Woche konnten oder wollten sie aber die IWF-Chefin nicht einfach für unschuldig erklären. Es war Nicolas Sarkozys Exwirtschaftsministerin beim Prozess nicht gelungen, glaubhaft zu darzustellen, dass der von ihr gebilligte Schiedsgerichtsentscheid zugunsten von Tapie und namentlich der Verzicht auf einen Rekurs gegen den für Tapie überaus vorteilhaften Ausgang der Verhandlungen auf ihrer politischen Unerfahrenheit oder gar Naivität begründet gewesen sei.

Der umstrittene Financier Tapie hatte seit Mitte der 90er Jahre geltend gemacht, er sei beim Verkauf von Adidas von der staatlichen Bank Crédit Lyonnais übervorteilt worden. Nach einem mehrjährigen Hin und Her vor Gerichten stimmte Lagarde allen Warnungen zum Trotz 2007 als frisch ernannte Ministerin einer Lösung durch ein privates Schiedsgericht zu. Das entsprach dem Wunsch von Staatspräsident Sarkozy, der 2007 den mit ihm befreundeten Tapie nicht weniger als 17 Mal getroffen hatte. Die Schiedsrichter sprachen dann Tapie zur allgemeinen Überraschung 405 Millionen Euro als Schadenersatz für einen angeblich entgangenen Verkaufsgewinn zu. Noch erstaunlicher aber war, dass die Ministerin keinen Rekurs gegen dieses Urteil einlegte, das die Steuerzahler extrem teuer zu stehen kommen sollte.