Gericht kippt Ladenöffnung

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält Regelungen über verkaufsoffene Sonntage im niedersächsischen Ladenöffnungsgesetz für verfassungswidrig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die Sonntagsruhe durch das Grundgesetz geschützt. Für die ausnahmsweise Geschäftsöffnung sei ein besonderer Anlass nötig, heißt es in der Begründung des Gerichts. Wirtschaftliche Interessen von Kaufleuten oder ein vermutetes „Shopping-Interesse“ der Käufer reichten dazu nicht aus. Das Gericht kippte damit eine für kommenden Sonntag bereits genehmigte Ladenöffnung in Nordhorn. (epd)