Christian Rath über die Namensänderung eines Exgangsters
: Besser für alle

Der ehemalige Geiselnehmer und Mörder Dieter Degowski bekommt einen neuen Namen. Das soll seine Resozialisierung erleichtern, wenn er – vielleicht schon im Sommer – nach über 28 Jahren aus der Haft entlassen wird. Eine solche Namensänderung ist zulässig und sinnvoll.

Die Änderung des Namens ist in Deutschland ziemlich häufig. Wer heiratet, nimmt oft den Familiennamen des Ehepartners an. Auch sonst ist eine Änderung laut Gesetz „aus wichtigem Grund“ möglich, zum Beispiel weil ein besonders häufiger Name ständig zu Verwechslungen führt. Zulässig ist auch die Namensänderung von Straftätern mit „seltenen oder auffälligen Familiennamen“. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift erwähnt den Fall ausdrücklich. „Degowski“ ist sowohl selten als auch auffällig.

Der Name ist auch untrennbar mit dem „Geiseldrama von Gladbeck“ verbunden. Die Geiselnahme nach einem Bankraub war 1988 ein Medienereignis – nicht nur weil Degowski und sein Komplize Hans-Jürgen Rösner zwei Geiseln töteten, sondern weil sie während der rund 50-stündigen Flucht immer wieder Medieninterviews gaben. Wer das Drama damals mitverfolgt hat, erinnert sich noch heute.

Degowski wurde 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Entlassung auf Bewährung setzt voraus, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Ein Gutachter prüft derzeit den Antrag des Exgangsters. Doch als „Dieter Degowski“ wird er es nach der Freilassung schwer haben. Wer vermietet schon einem verurteilten Mörder eine Wohnung? Und wer gibt einem skrupellosen Geiselnehmer einen Job? Seit den Taten sind zwar fast dreißig Jahre vergangen, der Name befeuert aber die Erinnerung.

Es liegt nicht nur in Degowskis eigenen Interesse, dass er nochmals ein halbwegs normales Leben führen kann. Dies muss auch das Interesse der Gesellschaft sein. Denn wer keine neue Chance erhält, wird eher rückfällig.

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