Wohnen bleibt ein teures Vergnügen

Die Bundesregierung beschließt eine schärfere Mietpreisbremse. Dem Mieterbund geht sie trotzdem noch nicht weit genug

Wenn die Miete in der Innenstadt zu teuer wird, bleibt immer noch der Plattenbau Foto: Paul Langrock/Zenit

Von Martin Reeh

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Verbesserungen bei der Mietpreisbremse beschlossen. Demnach müssen Vermieter in Zukunft unaufgefordert Ausnahmegründe nennen, die bei einer Neuvermietung eine Miete von mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Mietspiegel rechtfertigen. Diese ist zulässig, wenn bereits der Vormieter diese höhere Miete gezahlt hat. Zu einer Senkung ist der Vermieter in diesem Fall weiterhin nicht verpflichtet. Bisher mussten Mieter die Vormiete allerdings beim Vermieter erfragen. Für Neubauten gilt die Mietpreisbremse nicht. Sanktionen gegen Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten, sind weiterhin nicht vorgesehen. Mieter können eine zu viel gezahlte Miete aber zurückerhalten, wenn die Mietpreisbremse überschritten wurde. Die jetzige verschärfte Regelung der Mietpreisbremse hatte die Union noch in der letzten Legislaturperiode blockiert.

Eine Änderung gibt es auch bei der Modernisierungsumlage. In den vergangenen Jahren konnten Vermieter über Modernisierungen immense Mietsteigerungen durchsetzen, die ihnen nach dem Mietrecht ansonsten nicht möglich gewesen wären. Sie nutzten wiederholt die Mietsteigerungen sowie die langen Bauarbeiten während der Modernisierung auch zum Wegmobben von Mietern, sodass die Wohnungen leichter in Eigentumswohnungen umgewandelt werden konnten.

Hier schiebt die Bundesregierung nun einen kleinen Riegel vor: Künftig sollen nur noch acht statt wie bisher elf Prozent der Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen. Innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren dürfen die Modernisierungsmieterhöhungen höchstens drei Euro pro Quadratmeter betragen. Bei gezielten „Herausmodernisierungen“ droht Vermietern künftig ein Bußgeld – etwa, wenn zwölf Monate nach der Modernisierungsankündigung immer noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen wurde. Bei anderen Maßnahmen zur Mietervertreibung, etwa dem wiederholten Ausfall von Strom und Wasser, dürfte der Vorsatz des Vermieters in der Praxis kaum nachweisbar sein.

Zudem wurde auf Druck der Union der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Modernisierungsumlage, den Justizministerin Katarina Barley (SPD) entworfen hatte, geändert. Darin war vorgesehen, die Begrenzung auf acht Prozent flächendeckend einzuführen. Nun gilt sie wie die Mietpreisbremse nur in den Gebieten, in denen die Länderparlamente einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt haben. Dies bietet Vermietern die Möglichkeit, die Zeit bis zu einem solchen Beschluss verstärkt für eine Modernisierung zu nutzen. Zudem könnten Modernisierungen zukünftig gerade in solchen Gebieten stattfinden, die am Rande eines solchen angespannten Wohnungsmarktes liegen und sie damit ebenfalls zu einem angespannten Wohnungsmarkt machen.

Die Absenkung der Modernisierungs-umlage gilt nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Der Deutsche Mieterbund kritisiert daher den Gesetzentwurf: „Das Gesetzespaket enthält zwar positive Ansätze, ist aber im Ergebnis unzureichend und muss deshalb erheblich nachgebessert werden“, sagt Mieterbund-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten. Mit dem Gesetzespaket werde es nicht gelingen, den „drastischen Mietpreisanstieg in Deutschland zu stoppen“. Der Mieterbund setzt sich für eine geringere Modernisierungsumlage von vier Prozent ein. Caren Lay von der Linkspartei fordert gar die Abschaffung der Modernisierungsumlage. Die Grünen wollen dagegen eine Begrenzung auf sechs Prozent – nur „noch für Maßnahmen für Barriereabbau, Klima- und Einbruchschutz“, so der wohnungspolitische Sprecher Chris Kühn.

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