Amri-Untersuchungsausschuss: Opposition verklagt Bundesregierung
Im Untersuchungsausschuss stockt die Aufklärung. Nun geht die Opposition vors Verfassungsgericht: Sie will wichtige V-Mann-Führer befragen.
Die Geduld der Opposition im Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags ist am Ende. Am Donnerstag verkündeten Linke, FDP und Grüne eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung, um auch V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes anhören zu können. Dies wird den Abgeordneten bisher verwehrt.
„Die Aufklärung des schwersten islamistischen Anschlags in diesem Land darf nicht vom Wohlwollen der Bundesregierung abhängen“, erklärte die Grünen-Obfrau Irene Mihalic. Die V-Mann-Führer seien als Zeugen „von allergrößter Wichtigkeit“. Auch Linken-Obfrau Martina Renner nannte die Frage der Spitzel im Umfeld des Attentäters Anis Amri zentral für den Ausschuss. „Es darf in der Aufklärung keine Blackbox geben.“
Im Dezember 2016 war der Islamist Anis Amri mit einem Lkw in den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz gefahren und hatte zwölf Menschen getötet. Sicherheitsbehörden hatten ihn zuvor als Gefährder auf dem Schirm. Warum der Anschlag dennoch nicht verhindert wurde, versucht der U-Ausschuss seit mehreren Monaten aufzuklären. Im Fokus derzeit: V-Leute im Umfeld von Amri.
Einen dieser V-Männer führte das Bundesamt für Verfassungsschutz, und zwar in der Berliner Fussilet-Moschee, einem Treff radikaler Salafisten, in der auch Amri verkehrte. Weder den Spitzel noch dessen V-Mann-Führer aber will die Bundesregierung dem Ausschuss benennen – weil in beiden Fällen Leib und Leben der Personen in Gefahr wären.
Konzentration auf den V-Mann-Führer
Auf die besondere Schutzbedürftigkeit der V-Leute lässt sich die Opposition ein – nicht aber auf die Ansage, auch V-Mann-Führer nicht anhören zu dürfen. Den Zuständigen für die Fussilet-Quelle nennt FDP-Obmann Benjamin Strasser einen „Schlüsselzeugen“ für den Ausschuss: Wohl nur dieser könne offenlegen, wie nah die Sicherheitsbehörden an Amri dran waren. Auf ihn konkret fokussiert sich nun die Klage. Der V-Mann-Führer könne ja auch geschützt auftreten, etwa in nichtöffentlichen Sitzungen, so Strasser. „Die Regierung muss ihrem Aufklärungsanspruch gerecht werden.“
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, man respektiere das parlamentarische Informationsinteresse. Das Bundesverfassungsgericht habe in der Vergangenheit bei der Frage von V-Leuten aber auch Grenzen der Auskunftspflicht anerkannt. „Wir sind überzeugt, dass diese Grenzen notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden sicherzustellen“, so der Sprecher zur taz. Dies werde man nun auch dem Gericht darlegen.
Eine Entscheidung über die Klage der Opposition dürfte indes dauern, womöglich mehrere Jahre. Grüne, Linke und FDP verteidigten dennoch den Weg: Es gehe hier auch um eine Grundsatzfrage.
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