Studierende bekommen 6 Monate

Senat gibt Ukraine-Flüchtlingen aus Drittstaaten, die im Land studiert haben, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht. Für Arbeitnehmer und Geschäftsleute gilt es nicht

Studierende aus der Ukraine, die weder ukrainische noch EU-Staatbürger*innen sind, bekommen in Berlin ein „vorläufiges Aufenthaltsrecht“, eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, für ein halbes Jahr. Dies hat der Senat am Dienstag beschlossen. „Damit werden die Menschen in die Lage versetzt, ihr Studium in Berlin weiterzuführen oder sich auf die Fortsetzung ihres Studiums vorzubereiten“, heißt es in einer Pressemitteilung der Senatskanzlei. Drittstaatler, die keine Studierenden sind, etwa Ar­beit­neh­me­r*in­nen oder Geschäftsleute, die befristete Aufenthaltserlaubnisse in der Ukraine hatten, fallen nicht unter die Regelung. Der Flüchtlingsrat kritisiert das. Elif Eralp, Abgeordnete der Linksfraktion, verteidigte den Beschluss: Zwar habe ihre Fraktion 12 Monate Fiktionsbescheinigung gefordert statt 6 und dies auch für Arbeitnehmer*innen. Man habe aber dafür erreicht, dass die Anwendung des Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge für Drittstaatler insgesamt „großzügig“ angewandt wird, „das heißt bei der Prüfung, ob Drittstaatsangehörige sicher zurückkehren können, wird auch berücksichtigt, ob eine starke Bindung in die Ukraine besteht“, so Eralp zur taz. Susanne Memarnia