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„Der Erhalt von Lützerath ist nicht möglich“

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat erklärt, der Erhalt des Ortes Lützerath am Braunkohletagebau Garzweiler sei „nicht möglich“. Bliebe der Ort erhalten, würde „die für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in den kommenden acht Jahren notwendige Fördermenge nicht erreicht“.

Richtig ist:

Diese Aussage ist zumindest in ihrer Absolutheit kaum haltbar. Denn die Versorgungssicherheit hängt von sehr vielen Faktoren ab, etwa der sonstigen Stromerzeugung, dem Verbrauch oder dem Export in Nachbarländer.

Schwieriger zu bewerten sind die geologischen Bedenken, die die Regierung gegen den Erhalt Lützeraths anführt. Laut dem Geologischen Dienst des Landes könne „kein dauerhaft standsicherer Zustand einer Landzunge Lützerath erreicht werden“. Ein Szenario, das den Ort ausspare und das Abbaufeld in zwei Teile spalte – eines nördlich, eines südlich des Ortes –, schaffe eine langgestreckte Halbinsel. Diese sei „aus geologischer Sicht nicht langzeitstabil“, wenn aus dem Tagebauloch ein See würde. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht jedoch davon aus, dass der Verlauf der Hangkante so gewählt werden kann, dass Lützerath fortbestehen kann. Die Zerstörung weiterer Dörfer sei „für den Braunkohlestrombedarf nicht notwendig“, sagt das DIW. Dies gelte auch für den Ort Lützerath. Selbst wenn die Dörfer inklusive Lützerath erhalten blieben, könnten noch 100 Millionen Tonnen Braunkohle abgebaut werden. Im Tagebau Hambach könne man weitere 130 Millionen Tonnen fördern und den Hambacher Wald erhalten. Bernward Janzing