Lauterbachs Cannabis-Pläne im Kabinett: 25 Gramm pro Tag werden legal

Die Bundeskabinett beschließt die Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene. Polizei und Union ätzen vorab noch einmal gegen das Vorhaben.

Eine Cannabispflanze vor hellgrauem Hintergrund

Die Ampel will Gras für Erwachsene freigeben: CDU und CSU sind empört Foto: Markus Schreiber/dpa

BERLIN dpa/rtr | Das Bundeskabinett hat nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch einem Gesetzentwurf zugestimmt, der eine Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums vorsieht. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.

In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) will Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.

Kurz vorher gab es harsche Kritik an der Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht massiven Nachbesserungsbedarf bei den Plänen. Auch mehrere CDU-Politiker bekräftigten ihre Vorbehalte.

Warnungen vor mehr Arbeit für Polizei und Justiz

Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, sagte der Deutschen Presse-Agentur, trotz breiter Kritik habe Lauterbach nur kleine Änderungen vorgenommen. Das Beste sei, wenn die Bundesregierung den Entwurf jetzt stoppe und Lauterbach die Aufgabe erteile, massiv nachzubessern. Es fehle eine ausreichend lange Übergangsphase, was „zwangsläufig zu massiven Unsicherheiten, wenn nicht Konflikten zwischen Behörden und Bevölkerung“ führen werde, bemängelte Kopelke.

Der Polizei werde der Entwurf große Probleme bereiten. Polizei und Justiz würden nicht ent-, sondern vielmehr belastet. In einer früheren Stellungnahme hatte die GdP auch Befürchtungen geäußert, dass der Schwarzmarkt wachsen und die Verkehrssicherheit leiden würden.

Auch die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Herbert Reul und Armin Schuster, sowie Hessens Justizminister Roman Poseck (alle CDU) sehen den Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Koalition kritisch. „Mit diesem Gesetz wird ein kompletter Kontrollverlust verbunden sein“, sagte Schuster dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Reul warnte, die Ampelkoalition werde damit Polizei und Justiz nicht etwa weniger, sondern stärker belasten. Poseck warf der Ampelkoalition vor, einen „faulen Kompromiss“ geschlossen zu haben, „der Nachteile auf allen Seiten mit sich bringt“.

Viele Regeln müssen kontrolliert werden

Der Deutsche Richterbund hatte bereits erklärt, die vielen speziellen Regeln zu Cannabis-Clubs und zum Anbau und zur Abgabe der Droge, die mit der Legalisierung kommen sollen, müssten kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Der Berufsverband befürchtet daher mehr Arbeit für die Justiz.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte hingegen den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch): „Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird.“ Es werde beobachtet, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähre. „Generell gilt: Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren können, werden die Fälle weniger, die vor Gericht landen“, so Buschmann.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) strebt für Autofahrer Grenzwerte an. „Wir prüfen, wie die Grundlage für einen Grenzwert für Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und geschaffen werden kann“, sagte eine Ministeriumssprecherin der „Bild“ (Mittwoch). Der Paragraf legt die Promille-Grenze beim Alkohol fest, ab der Autofahrer ordnungswidrig handeln.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Carmen Wegge, sprach sich für eine Legalisierung der Droge aus. „Der Vorteil der Cannabis-Legalisierung ist, dass wir zum einen den Kinder- und Jugendschutz stärken werden, dass wir den Gesundheitsschutz in den Vordergrund stellen und den Schwarzmarkt bekämpfen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Wir stellen fest, dass das Cannabis-Verbot dazu geführt hat, dass eigentlich gar keine Aufklärungsarbeit an Schulen stattfindet.“

Jugendliche unter 18 Jahren, die mit Cannabis aufgegriffen werden, sollen nach den Gesetzesplänen zu Präventionskursen verpflichtet werden können.

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