Elektronische Patientenakte: Wer schweigt, stimmt zu

Die digitale Patientenakte ist beschlossen. Sie bringt einige Vorteile, aber auch viele Probleme beim Schutz der Gesundheitsdaten.

Ein Arzt deutet auf einen Computermonitor

Ein Arzt ruft eine elektronischen Patientenakte auf Foto: Felix Zahn/photothek/imago

Ab 2025 wird sie kommen, die elektronische Patientenakte (ePA), für alle, die nicht widersprechen. Wer gesetzlich versichert ist, wird sich also im Laufe des kommenden Jahres entscheiden müssen: nichts tun und damit stillschweigend zustimmen, dass von Ärzten bis Psychotherapeutinnen die im Zuge einer Behandlung anfallenden Daten so gespeichert werden, dass auch die jeweils anderen darauf zugreifen können? Oder widersprechen? Und wenn widersprechen – der ePA an sich oder nur dem Zugriff einzelner Ärz­t:in­nen? Oder der Forschung?

Die Entscheidung ist so individuell, dass sie nur je­de:r Einzelne für sich selbst treffen kann. Vorteile kann die ePA vor allem in solchen Fällen bieten, in denen bei der Behandlung einer Krankheit zahlreiche Ärz­t:in­nen beteiligt sind. Auch wer nicht selbst den Überblick behalten kann oder möchte, etwa über verordnete Medikamente, kann profitieren.

Außerdem können mit der ePA die Pa­ti­en­t:in­nen selbst Einblick in die über sie gespeicherten Daten nehmen – ohne sich mit den jeweiligen Ärz­t:in­nen in die Auseinandersetzung über eine Kopie der gespeicherten Daten begeben zu müssen.

Doch es gibt auch Nachteile: Die ePA ist auf eine Bedienung per App ausgelegt. Wer das nicht möchte oder kann, muss Umwege gehen, etwa über eine Vertrauensperson. Zudem können Einträge aus der Vergangenheit die Behandlung auch verschlechtern: etwa, wenn nach einer psychischen Krankheit Beschwerden allzu leicht als psychosomatisch eingestuft wurden.

Und für die Nutzung der Gesundheitsdaten in Wissenschaft und Industrie gilt: Die Daten sind lediglich pseudonymisiert. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass sich Pa­ti­en­t:in­nen identifizieren lassen, was gerade bei einer Datenpanne schwere Folgen haben kann.

Also: Ja oder nein oder mit Einschränkungen? Das Gute ist: Wer zunächst widerspricht, kann sich auch später noch eine ePA anlegen lassen. Und wer eine hat und sie doch nicht will, kann sie immer noch später löschen.

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schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.

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