Brüssel will Berner Konvention ändern: Schnellerer Abschuss von Wölfen

Die EU-Kommission plant im Streit Wolf gegen Weidetiere, den Beutegreifer weniger streng zu schützen. Aber da haben viele mitzureden.

Wolf in Nahaufnahme

Wolf oder Weidetiere? Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

BERLIN taz | Von „streng geschützt“ auf nur noch „geschützt“ will die EU-Kommission den Status des Wolfs in der Berner Konvention zum Erhalt wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa absenken. Das bedeutet: Wölfe sollen in Europa künftig leichter abgeschossen werden können. Die Änderung der Berner Konvention wäre die Voraussetzung, um den Schutzstatus des Beutegreifers im europäischen Recht zu lockern.

Die EU-Kommission reagiert damit unter anderem auf Beschwerden von landwirtschaftlichen und Jäger-Organisationen. Wolfsrudel seien in mehreren Regionen Europas zu einer „echten Gefahr“ für Nutztiere geworden, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Mit dem Vorschlag mache die Europäische Union einen „wichtigen Schritt“, um den zuständigen Behörden mehr Freiheiten beim Umgang mit den Wölfen zu ermöglichen. Von der Leyen hatte die EU-Länder bereits im September aufgerufen, „Maßnahmen zu ergreifen, wo immer es erforderlich ist“.

In Deutschland hatte die Umweltministerkonferenz daraufhin zuletzt einem Vorschlag von Bundesumweltministerin Steffi Lemke zugestimmt. Diese will Weidetierhaltung und Wolfsschutz nachhaltig zusammenbringen. Dem Beschluss zufolge sollen die Bundesländer Gebiete definieren, in denen besonders viele Weidetiere in geschützten Haltungen von Wölfen gerissen werden. Dort können die Beutegreifer dann nach einem vereinfachten Verfahren zum Abschuss freigegeben werden.

Während ein Wolf sonst nur dann getötet werden darf, wenn er genetisch als Angreifer identifiziert wurde, entfällt diese Bedingung hier – das Tier muss allerdings „zumutbare Herdenschutzmaßnahmen“ überwunden haben. Dann kann eine Genehmigung erteilt werden, mit der maximal 21 Tage lang ein Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um den Ort bewegt, an dem der Schaden passiert ist.

Naturschutz vs. Tierhaltung

Agrar­mi­nis­te­r:in­nen in einigen Ländern reichte das nicht. Die einen forderten eine einheitliche bundesweite Regelung, andere wie die bayerische Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU), dass sich Lemke in Brüssel für eine Änderung einsetzen sollte.

Tierschutzverbände, darunter der Deutsche Tierschutzbund, haben dagegen eine Studie vorgelegt, nach der zwei Drittel der ländlichen Bevölkerung für einen starken Schutz des Wolfs sei. Sowohl viele Land­wir­t:in­nen als auch viele Jä­ge­r:in­nen fühlten sich nicht von den entsprechenden Interessenverbänden vertreten, heißt es darin.

Generell sind Wölfe im EU-Recht bislang durch die FFH-Naturschutzrichtlinie besonders geschützt. Sie beruht auf der Berner Konvention für den Erhalt wildlebender Pflanzen und Tiere in Europa und kann deshalb nicht auf alleinige Initiative der EU geändert werden. Dem Vorschlag der Kommission müssen alle 51 Unterzeichner der Konvention zustimmen, dazu gehören neben den EU-Ländern unter anderem die Türkei und Belarus sowie Burkina Faso, Marokko, Senegal und Tunesien, in denen viele Zugvögel überwintern.

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