Abriegelung während Coronaquarantäne: Kaum Chance auf Schmerzensgeld

Bewohner eines Wohnblocks in Göttingen klagen gegen die Abriegelung während der Pandemie. Das Landgericht wies dies nun zurück.

Ein Hochhaus.

Das abgesperrte Hochhaus in Göttingen im Juni 2020 Foto: Hubert Jelinek/imago

GÖTTINGEN taz | Das juristische Tauziehen um die Abriegelung eines Göttinger Hochhauskomplexes während der Coronapandemie geht weiter. Im November hatte das örtliche Verwaltungsgericht die Maßnahme für rechtswidrig erklärt. Mehr als 200 Be­woh­ne­r:in­nen der Anlage verklagten die Stadt daraufhin wegen Freiheitsentziehung und Verletzung des Persönlichkeitsrechts beim Göttinger Landgericht auf Schmerzensgeld.

Die Zivilkammer des Gerichts räumt dem Begehren allerdings wenig Erfolgschancen ein, wie sich aus mehreren jetzt veröffentlichten Beschlüssen ergibt. Die Richter lehnen darin insgesamt 40 Anträge von Betroffenen auf Prozesskostenhilfe ab.

Das Hochhaus gilt als sozialer Brennpunkt. Rund 700 Menschen, darunter 200 Kinder und Jugendliche, leben dort unter prekären Bedingungen. Für die meisten der nur 19 bis 39 Quadratmeter kleinen Appartements zahlt die Stadt Göttingen die Miete, weil die Bewohner auf Transferleistungen angewiesen sind.

Nachdem sich im Juni 2020 zwei Frauen mit dem Coronavirus infiziert hatten, ordnete die Stadt Tests für alle Bewohner an, 120 Menschen wurden positiv getestet. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, stellte die Stadt den Komplex unter Quarantäne. Die Eingänge zum Grundstück wurden abgesperrt und mit Toren verschlossen. Lieferwagen brachten Lebensmittel und Hygieneartikel.

Auch wenn die Absperrung und polizeiliche Bewachung rechtswidrig waren, ergebe sich daraus nicht automatisch ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld, findet nun das Landgericht. Denn Schmerzensgeld sei keine Strafe für rechtswidriges Verwaltungshandeln. Zudem, so die Richter, hätte es die von den Klägern geltend gemachten Beeinträchtigungen ohnehin gegeben. Die Menschen hätten den Wohnblock schon wegen der Quarantäneanordnung nicht verlassen dürfen. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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