Beschuldigte frühere RAF-Terroristin: Klette bleibt in Isolationshaft

Ein Gericht bestätigt die Haftbedingungen für die beschuldigte frühere RAF-Terroristin Daniela Klette. Ihre Verteidiger kritisieren diese scharf.

Schild der JVA Vechta, in der die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette inhaftiert ist

Unter schärfsten Haftbedingungen: Daniela Klette sitzt in der JVA Vechta in U-Haft Foto: Jörn Hüneke, dpa

BERLIN taz | Es sind strikteste Bedingungen, unter denen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette in der JVA Vechta in Haft sitzt. Ihr Haftraum wird durchgängig mit Videokameras überwacht. Von anderen Gefangenen wird sie komplett isoliert. Klettes Verteidiger hatten das scharf kritisiert und dagegen geklagt – doch das Amtsgericht Verden gab der JVA nun recht.

„Die Maßnahmen sind in einer aktuellen Entscheidung für ordnungsgemäß erklärt worden“, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts am Freitag der taz. Sowohl die Videoüberwachung als auch die Isolation wurden genehmigt. Zu den Gründen der Entscheidung wollte sich der Sprecher nicht äußern, da diese das Persönlichkeitsrecht von Klette beträfen. Einzig das ursprüngliche Verbot, dass die Verteidiger bei Haftbesuchen keine elektronischen Geräte mit sich führen dürfen, ist aufgehoben. Hier hatte die JVA zuvor schon eingelenkt.

Lukas Theune, Verteidiger von Klette, sagte der taz, man werde den Beschluss zunächst auswerten und in den kommenden Tagen entscheiden, ob man dagegen vorgehe.

Verteidiger weist Suizidgefahr zurück

Theune hatte die Haftbedingungen zuvor als völlig überzogen kritisiert. Klette müsse sich 23 Stunden in ihrem Haftraum aufhalten, beim einstündigen Hofgang werde sie isoliert. Die Annahme einer Suizidgefährdung Klettes wies der Verteidiger zurück. Dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkte, hatte Theune erklärt. Auch Klette soll eine Suizidneigung bestritten haben. Die Videoüberwachung sei daher unverhältnismäßig und rechtswidrig, so Theune.

Auch einer Flucht- oder Verdunklungsgefahr Klettes, die ihre Isolierung begründen könnte, hatte der Verteidiger widersprochen. Auch für ein solches Ansinnen gebe es keinerlei Hinweise. Dennoch seien der 65-Jährigen nicht mal Kugelschreiber erlaubt. Auch der Empfang von Büchern sei nicht genehmigt worden.

Daniela Klette war Ende Februar in Berlin-Kreuzberg festgenommen worden. Ihr wird vorgeworfen, zur dritten und letzten Generation der RAF gehört und von 1999 bis 2016 mit den früheren Mitstreitern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub mehrere Raubüberfälle begangen zu haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Nach Garweg und Staub fahndet das LKA Niedersachsen weiterhin. Dem Trio wird versuchter Mord vorgeworfen, weil bei den Überfällen auch mit scharfen Waffen geschossen wurde.

Derweil ist eine weitere Solidaritäts-Kundgebung für Klette am 14. April in Vechta angekündigt. Schon Mitte März hatte es vor der JVA eine erste Kundgebung gegeben, der aber nur gut 25 Teilnehmende folgten. Die Anmelderin, die Bremerin Krankenschwester und Betriebsrätin Ariane Müller, war darauf von ihrer Klinik beurlaubt worden. Nach Angaben der Stadtverwaltung ist sie auch die Anmelderin der nächsten Kundgebung.

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