Datenschützer kritisiert: "Bußgeld bis zu 300.000 Euro"

Wer sensible Dokumente nicht vernichtet, riskiert eine Strafe, sagt Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix.

Altakten müssen richtig entsorgt werden, meint Alexander Dix Bild: Foto: Archiv

taz: Herr Dix, ab wann darf ein Dokument nicht einfach so in die Tonne geworfen werden?

Alexander Dix: Immer dann, wenn ein Bezug zu einer Person hergestellt werden kann. Solche Dokumente müssen vernichtet werden, da gibt es Schredder, die das Papier kleinhäxeln.

Ein Name würde reichen?

Es ist noch nicht einmal ein Name erforderlich. Man kann schließlich auch über ein Geburtsdatum und eine Patientennummer oder ähnliche Informationen einen Bezug zu einer Person herstellen. Aber sobald in einem Dokument ein Name drin steht, ist offensichtlich, dass es vernichtet werden muss.

Wie häufig kommt es vor, dass solche Dokumente trotzdem unzerstört im Müll landen?

Viel zu häufig. Ich gehe davon aus, dass wir nur von einem Teil der Fälle überhaupt erfahren.

Wie häufig erfahren Sie davon?

Etwa alle sechs Wochen.

Wieso entsorgen Menschen sensible Unterlagen einfach so?

Manche Leute haben dafür anscheinend kein Sensorium, sind sich nicht bewusst, dass sie sich damit möglicherweise sogar strafbar machen. Oder sie denken in der Hetze des täglichen Geschäfts nicht daran. Aber ich denke, dass das Bewusstsein dafür zunimmt. Zum Beispiel bieten Discounter mittlerweile Aktenschredder an, das zeigt ja eher, dass die Leute sich darüber Gedanken machen. Dass es immer wieder Ausreißer gibt, das ist leider so.

Wie ließe sich das ändern?

Im Zeitalter von Facebook und anderen sozialen Netzen haben manche Menschen keine Bedenken, sich im Netz quasi komplett auszuziehen. Dabei gerät in Vergessenheit, dass man auch Spuren auf Papier hinterlässt. Wenn wir Formulare ausfüllen oder eine Bewerbung schreiben, dann geben wir etwas aus der Hand und vertrauen darauf, dass der Empfänger dieses Schriftstücks es uns entweder zurückgibt oder sachgerecht vernichtet. Dieses Vertrauen ist leider häufig unbegründet. Hier könnten unter Umständen Sanktionen helfen.

Im hier geschilderten Fall gibt es den Verein gar nicht mehr.

Dann wird es schwierig. Es passiert auch immer wieder, dass eine Firma Pleite geht und dann aus Datenschutzsicht eine Politik der verbrannten Erde betreibt.

Und wenn der Verantwortliche noch greifbar ist?

Laut Bundesdatenschutzgesetz ist das mindestens eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Das kann bis zu 300.000 Euro und mehr betragen.

Für wen können solche Dokumente interessant sein?

Das ist schwer zu sagen. Natürlich wühlen nicht viele Leute im Müll rum. Aber der Datenschutz fragt nicht danach, wer sich dafür interessieren könnte. Alleine die Tatsache, dass wildfremde Menschen solche sehr sensitiven Daten in die Hände bekommen könnten, reicht aus für einen Datenschutzverstoß.

Was raten Sie jemanden, der solche Dokumente finde?

Zunächst sollten Finder uns informieren und die Unterlagen möglichst vorbei bringen oder wir holen sie ab. Wir prüfen dann, ob man jemanden zur Rechenschaft ziehen kann oder wie man den Betroffenen ihre Unterlagen zusenden kann. Wir haben beispielsweise Fälle von Steuerberatern oder Ärzten gehabt, die Dokumente einfach in verlassenen Büros zurückgelassen haben. Da ist die Frage, ob sich nicht die für die Berufe zuständigen Kammern auch kümmern müssten. Denn wir sind natürlich nicht in der Lage, stadtweit immer sofort Unterlagen sicher zu stellen. INTERVIEW:

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