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*los
die testamentarische Verfügung, zusammen mit der Begründung des Künstlers, liefe darauf hinaus, bei sich Bewerbenden das Vorhandensein einer Prostata festzustelle, was nicht in den Rahmen einer zu besetzenden Theaterrolle passt. Zu kucken, welches Geschlecht im Ausweis eingetragen ist, ist, genauso, wie ein medizinischer Nachweis des Testosteronspiegels, oder eine Befragung der kandidierenden Person, ob sie ein Mann sei, m.E. nicht zielführend. Was vielleicht funktioniert, dass mit den Erben zusammen näher gefasst wird, welche Qualitäten des Spiels der schauspielenden Person der Künstler fordert, die er mit der an den Menschen gerichteten Anforderung "soll Prostata haben" zusammengefasst hat. Dann könnte ohne Vorabunterscheidung gecastet werden, mit den vom Künstler, vermöge der Erben, geforderten Spielfähigkeiten als zu berüchsichtigenden Kriterien. Es bleibt m.E. zu bemerken, dass die Schauspieler zu Lebzeiten des Künstlers, von ihree Zeit geprägt, andere waren als heute oder morgen. Das Stück wird gleichsam auf einem Instrument neuerer Bauart gespielt und die Frage ist, welchen Klang sich der Komponist vorgestellt hat, nicht wahr?
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