Karikaturen des Propheten Mohammed, selbst wenn sie einen deutlich rassistischen Inhalt ausstrahlen, sind durch das Recht der Pressefreiheit gedeckt. Sie stellen weder einen Verstoß gegen den Blasphemie-Paragrafen dar noch gegen das Verbot, Menschen aufgrund ihres Glaubens zu beleidigen. Mit dieser Begründung hat die Staatsanwaltschaft im dänischen Viborg ein Ermittlungsverfahren gegen die Zeitung Jyllands-Posten eingestellt. Die auflagenstärkste Zeitung des Landes hatte Ende September 2005 unter dem Titel "Die vielen Gesichter des Propheten" zwölf Karikaturen gedruckt, gegen die der Islamische Glaubensverband Anzeige gestellt hatte - mit der Begründung, die Bilder sollten den muslimischen Glauben absichtlich kränken.
Staatsanwalt Peter Brøndt Jørgensen sieht die Veröffentlichung durch die Pressefreiheit gedeckt. Die Zeitung spreche ein Thema an, an dem ein öffentliches Interesse bestehe - nämlich die Probleme, die Medien bekommen, wenn sie sich ein Bildnis des Propheten machten. Per Lyngby, Vorsitzender des Verbandes der dänischen Tageszeitungen, begrüßte die Entscheidung: "Die Verfassung stellt fest, dass es eine Zensur nicht gibt."
Während der Islamische Glaubensverband nun Beschwerdemöglichkeiten oder die Anrufung des EU-Gerichtshofs überprüfen will, geht die öffentliche Debatte weiter. So wird Jyllands-Posten vorgeworfen, zum Zwecke der Auflagensteigerung keine Rücksicht auf die Integration der muslimischen Minderheit im Lande zu nehmen. Kopenhagen versucht indes die Wellen der Empörung zu glätten. Außenminister Per Stig Møller betonte in einem Brief an Amr Moussa, den Generalsekretär der Arabischen Liga, den Respekt, den Dänemark allen Religionen entgegenbringe. In Belange "privater Medien" könne sich die dänische Regierung aber aufgrund der Verfassung nicht einmischen.
REINHARD WOLFF
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