Mindestlohn und Pflegezeit sind da

GESETZE Das ändert sich im neuen Jahr 2015: Die Pflegebeiträge steigen, die Rentenbeiträge sinken. Das Saunieren könnte teurer werden und wer nur einen alten Kaminofen besitzt, muss möglicherweise jetzt nachrüsten

Die ermäßigte Umsatzsteuer aufs Saunieren fällt ab Juli weg

BERLIN taz/dpa | Das neue Jahr bringt einige Veränderungen, die unterschiedlich greifen.

Mindestlohn: Ab sofort gilt der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung gilt die Lohnuntergrenze nicht, desgleichen für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Menschen mit Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten.

Rente: Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2 Prozent auf 18,7 Prozent vom Bruttolohn. Bis 2018 soll er unverändert bleiben.

Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen können wieder über einen Teil der Beiträge selbst bestimmen. Dazu wird der bisherige Beitrag um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt. Auf diesem Niveau ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Der dürfte im ersten Jahr bei fast allen Kassen um die 0,9 Prozentpunkte betragen – aktuell ändert sich für viele Versicherte also erst mal nichts.

Pflegeversicherung: Die Leistungsbeträge steigen um vier Prozent. Das bringt etwa in vollstationärer Pflege bei Stufe eins 1.064 Euro, das sind 41 Euro mehr. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann besser miteinander kombiniert werden. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt auf 2,35 Prozent (Kinderlose: 2,6) und 2017 um weitere 0,2 Punkte.

Beitragsbemessungsgrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenze, also jene Verdienstgrenze, bis zu der prozentual Sozialbeiträge erhoben werden, steigt in der Rentenversicherung von 5.950 Euro auf 6.050 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern von 5.000 Euro auf 5.200 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von 4.125 Euro.

Familienpflegezeit: Wenn Vater oder Mutter pflegebedürftig werden, können Arbeitnehmer eine zehntägige bezahlte Auszeit nehmen, um die Pflege zu organisieren.

Elterngeld Plus: Ab dem 1. Juli 2015 können Mütter und Väter, die Teilzeit arbeiten und ihr Baby versorgen, ein reduziertes Elterngeld erhalten und das bis zu 24 Monate lang. Das „alte Elterngeld“ in voller Höhe aber mit kürzerer Bezugsdauer wird neben dieser neuen Variante weiterexistieren.

Asylrecht: Die Rechtsstellung von Asylbewerbern wird verbessert. So entfällt die sogenannte Residenzpflicht für asylsuchende oder geduldete Ausländer, sobald sie sich drei Monate lang in Deutschland aufhalten. Sie können sich damit freier im Bundesgebiet bewegen, allerdings bleibt der ursprünglich zugewiesene Ausgabeort für Sozialleistungen bestehen. Leistungsberechtigte erhalten künftig vorrangig Geld statt Sachleistungen.

Holzöfen: Weil alte Holzöfen und Holzheizkessel viele Schadstoffe ausstoßen, gelten ab Januar neue strengere Grenzwerte für die Emissionen. Nur nach dem 22. März 2010 eingebaute Öfen und Kessel sind von den neuen Grenzwerten ausgenommen.

Melderecht: Ab dem 1. November gelten strengere Regeln bei Auskünften aus dem Melderegister: Demnach dürfen Meldeämter Namen und Adressen von Bürgern nur noch dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen.

Lebensversicherungen: Der Garantiezins für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sinkt ab 2015 auf 1,25 Prozent. Von der Garantiezinssenkung sind nur Neuverträge ab 2015 betroffen. Seit 2012 betrug die Mindestverzinsung 1,75 Prozent.

Kirchensteuer: Ab 2015 führen Banken, Sparkassen, Versicherer oder Wohnungsbaugenossenschaften auch die auf Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer direkt ab. Die Kapitalertragsteuer wird schon seit 2009 direkt an der Quelle von Banken automatisch erhoben und an den Fiskus abgeführt. Die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer aber wurde nur nach Mitteilung des Steuerzahlers weitergeleitet. Nach Intervention der Kirchen wurde das Verfahren geändert: Ab dem 1. Januar 2015 ist es nicht mehr erforderlich, einen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge zu stellen.

Sauna/Umsatzsteuer: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Saunaleistungen läuft nach jetzigem Stand zum 1. Juli 2015 aus. Bisher werden Saunaleistungen generell als Heilbäder angesehen und daher ermäßigt besteuert. Ursprünglich sollte diese Praxis schon zum 1. Januar 2015 auslaufen. Bund und Länder haben aber vereinbart, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz noch bis zum 1. Juli 2015 gilt.

Steuerbetrug/Selbstanzeige: Für reuige Steuerbetrüger wird es ab Januar deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Steuerbetrug bleibt ab 2015 lediglich bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen wird nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von einer Strafverfolgung abgesehen: Bei mehr als 25.000 Euro gilt ein Aufschlag von 10 Prozent. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent fällig, bei 1 Million Euro verlangt der Fiskus sogar 20 Prozent mehr.