FREISPRUCH FÜR NEONAZIS
: Durch Pink Panther keine Morde gebilligt

MÜNCHEN | Das Amtsgericht München hat zwei Neonazis vom Vorwurf freigesprochen, die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gebilligt zu haben. Während eines Naziaufmarsches im Januar 2012 hatten die Angeklagten das Pink-Panther-Lied abgespielt. Die Melodie erklingt auch im Bekennervideo des NSU. Nach dem Song distanzierten sich die Angeklagten von den Morden. Laut dem Gericht lag deshalb keine Straftat vor. Unklar bleibt, ob das Abspielen des Lieds unter anderen Umständen strafbar wäre. (taz)