Spionage bei der Prüfung

PROZESS Freispruch für Ex-Studenten, der unerlaubt gefilmt haben soll. Seinen Job ist er trotzdem los

Ein früherer Hamburger Jura-Student ist vom Vorwurf freigesprochen worden, mit einer Spionagekamera eine mündliche Prüfung samt Beratungen der Prüfer gefilmt zu haben. „Wer sie dort aufgestellt hat, konnte nicht aufgeklärt werden“, sagte die Richterin am Donnerstag vor dem Amtsgericht. Die Indizien reichten nicht aus, um zu beweisen, dass der Angeklagte den digitalen Wecker mit Mini-Kamera – eine sogenannte Spy Clock – im Mai 2012 in das Justizprüfungsamt gebracht habe.

Der 30-Jährige hatte den Vorwurf – es ging um eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes – beim Prozessauftakt bestritten. Er klagte in seinem „letzten Wort“ über eine „Vorverurteilung“: „Es gab von Anfang an keine Beweise.“ Niemand habe ihn am Tattag erkannt. Er habe den Eindruck, dass es bei dem Prozess allein darum gegangen sei, einen „Sündenbock“ zu finden: „Jetzt statuieren wir ein Exempel.“ Er habe überhaupt kein Motiv gehabt, erklärte der Angeklagte. „Ich bin durch dieses Verfahren sehr belastet worden.“ Der 30-Jährige war nur aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn als Referendar entlassen worden – vor dem Urteil im Strafprozess.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls auf Freispruch plädiert. Es gebe zwar gewisse Indizien, aber keine ausreichenden Beweise. „Ich kann nicht völlig ausschließen, dass dieser Wecker unter den Kommilitonen die Runde gemacht hat“, sagte der Staatsanwalt. „Vielleicht ist es auch eine Geschichte des Angeklagten, möglich ist es.“ Wenn die Angaben des 30-Jährigen falsch sein sollten, dann hätte er „wahnsinnig viel Glück“ gehabt.

Der Verteidiger, der einen Freispruch geforderte hatte, sprach von einem „merkwürdigen Fall“. „So ein Gerät hat absolut nichts zu suchen in einem Justizprüfungsamt, das ist gar keine Frage.“ Sein Mandant habe an der Prüfung aber gar kein besonderes Interesse gehabt.  (dpa)