Homo-Paare zahlen zu viel

GLEICHSTELLUNG Benachteiligung bei Grunderwerbsteuer war unzulässig, urteilt das Verfassungsgericht. Koalition streitet weiter über das Ehegattensplitting

FREIBURG/BERLIN taz | Die Benachteiligung von eingetragenen Partnerschaften bei der Grunderwerbsteuer war von Anfang an unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden.

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn jemand ein Haus oder eine Wohnung kauft – je nach Bundesland beträgt sie bis zu 5 Prozent des Kaufpreises. Ausnahmen gibt es seit ihrer Einführung 2001 für Ehegatten. Für homosexuelle Partner gelten diese jedoch erst seit Dezember 2010. Die Richter entschieden nun, dass diese langjährige Benachteiligung verfassungswidrig war. Der Bundestag hätte 2010 also eine rückwirkende Korrektur beschließen müssen.

Mit dem Urteil setzten die Richter – unfreiwillig – auch einen Akzent in der Diskussion um die Gleichstellung von Homo-Paaren beim Ehegattensplitting. Hier ging der koalitionsinterne Streit weiter: Vizeregierungssprecher Georg Streiter und eine Sprecherin von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonten, vor einer Gesetzgebung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu abwarten zu wollen. Innerhalb der CDU mehrten sich Stimmen derer, die eine Erklärung von 13 CDU-Abgeordneten unterstützen. Diese hatten sich am Montag für eine Gleichstellung von homosexuellen Paaren beim Ehegattensplitting starkgemacht. CHR, US

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