BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESTÄTIGT VERBOT
: Rechtsextreme HDJ bleibt verboten

LEIPZIG | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) bestätigt. Das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass das Bekenntnis zur gemeinnützigen Jugendarbeit der HDJ nur Fassade sei, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann bei der Urteilsbegründung. Tatsächlich bestehe aber eine „Wesensverwandtschaft“ zum Nationalsozialismus.

Damit scheiterte der im März 2009 vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verbotene Verein vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht mit seiner Forderung nach Wiederzulassung. Die „Heimattreue Deutsche Jugend“ war wegen Verbreitung völkischer, rassistischer und nationalsozialistischer Ansichten verboten worden. Der Verein mit Sitz im schleswig-holsteinischen Plön habe Jugendarbeit gezielt dazu eingesetzt, Kinder und Jugendliche zu überzeugten Nationalsozialisten zu erziehen, hieß es damals zur Begründung. Der rechtsextremistische Verein hatte unter anderem Ferienlager für Kinder und Jugendliche organisiert. (epd, dpa)