taz intern

Ministerium angezeigt

BERLIN taz | Die taz Verlags- und Vertriebs GmbH hat beim Landgericht Berlin einen Strafantrag gegen das Bundesministerium der Verteidigung gestellt. Ende Februar war bekannt geworden, dass die Bundeswehr Anzeigen zur Nachwuchsgewinnung schalten will. Durch die Wehrpflichtabschaffung mangelt es an Bewerbern für Zeitsoldaten. Ein Vertrag über das Schalten der Anzeigen wurde aber demnach einzig mit dem Springer-Verlag abgeschlossen: mit Bild-Zeitung, Bild am Sonntag und www.bild.de. Die taz hatte daraufhin das Ministerium aufgefordert, die alleinige Anzeigenschaltung bei den Bild-Medien zu unterlassen.

Nachdem das Ministerium mit Schreiben vom 8. März 2011 mitgeteilt hatte, an dem Vorhaben festzuhalten, erstattet die taz als Verlegerin der tageszeitung nun Strafanzeige „wegen aller in Betracht kommender Straftaten gegen unbekannte Verantwortliche der Bundeswehr bzw. des Bundesverteidigungsministerium bzw. des Bundesamtes für Wehrverwaltung und Weitere“. Das Verhalten des Ministeriums begründe den Verdacht von Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikten, wirft taz-Anwalt Johannes Eisenberg den Beteiligten vor. Die bevorzugte Behandlung eines Me- diums unterliege dem Subventionsverbot seitens staatlicher Stellen.