OURY-JALLOH-PROZESS
: Richter dürfen weitermachen

MAGDEBURG | Im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh hat das Landgericht Magdeburg am Montag den Befangenheitsantrag gegen die Richter zurückgewiesen. Das erklärte ein Gerichtssprecher am Montag der taz. Die Anwälte der Nebenklage, die die Familie Jallohs vertreten, hatten in der vergangenen Woche einen Befangenheitsantrag gegen die drei hauptberuflichen Richter sowie die zwei Schöffen gestellt. Sie vermuten, dass das Gericht nicht gewillt ist, den Tod des Mannes, der im Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle unter bis heute ungeklärten Umständen ums Leben kam, aufzuklären.

Vor dem Landgericht Magdeburg muss sich derzeit der damalige Dienstgruppenleiter Andreas S. verantworten. Ihm wird vorgeworfen, eine Mitschuld am Tod Jallohs zu tragen. In der vergangenen Woche hatten die Richter angeboten, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem jedoch nicht zugestimmt. Fortgeführt wird der Prozess nun am heutigen Dienstag. Dann soll auch die Begründung für die Zurückweisung des Befangenheitsantrags verlesen werden. MK