Länder hatten elf Spitzel in NPD-Spitze

NEONAZIS Bundesrat liefert neues Material für Verbotsverfahren – inklusive Liste von V-Leuten

BERLIN taz | Es sind vier Aktenordner, die das Bundesverfassungsgericht am Freitag erreichten. Damit lieferte der Bundesrat pünktlich zum Fristende die nachgeforderten Materialien zum NPD-Verbotsverfahren. Der zuständige Senat hatte im März die Länder aufgefordert, genauer darzulegen, dass ihre vorgelegten Dokumente frei sind von der Mitwirkung von V-Leuten. Dies hatten die Innenminister lediglich pauschal testiert.

Nach taz-Informationen werden in dem gut 30-seitigen Hauptschriftsatz elf Informanten aus den Bundes- und Landesvorständen der NPD benannt, die 2012 als letzte abgeschaltet wurden. Im März 2012 hatten sich die Innenminister auf das Abziehen aller hochrangigen V-Leute verständigt. Die Namen sind geschwärzt, aber nach Ländern aufgeschlüsselt. Drei Funktionäre wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz geführt, je zwei von den Ämtern in NRW und Bayern und je einer in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachen und Hamburg.

Das erste NPD-Verbotsverfahren war 2003 daran gescheitert, dass der Verfassungsschutz parallel V-Leute in der Partei führte. Ende 2013 startete der Bundesrat einen neuen Anlauf. Der Prozessbevollmächtigte des Bundesrats, Christian Waldhoff, gab sich zuversichtlich. „Wir erfüllen vollständig, was das Bundesverfassungsgericht verlangt.“

Intern äußerten sich Sicherheitsbehörden besorgt, dass die Auflistung zur Enttarnung der einstigen V-Leute führen könnte. Man sei „bis an die äußerste Grenze“ der Transparenz gegangen, hieß es. KONRAD LITSCHKO