Der Irrsinn ist abgewehrt

USA In Arizona stoppt die Gouverneurin das Gesetz, das Unternehmen erlauben sollte, Homosexuellen Dienstleistungen zu verweigern

Auch Apple, American Airlines und Arizonas Handelskammer hatten gegen das Gesetz argumentiert

VON BERND PICKERT

BERLIN taz | Kaum verabschiedet, schon gekippt: Die republikanische Gouverneurin des US-Bundesstaates Arizona hat am Mittwoch ein von der republikanischen Kongressmehrheit des Bundesstaates verabschiedetes Gesetz per Veto gestoppt. Das Gesetz hätte es Unternehmen und Dienstleistungsbetrieben erlaubt, „aus religiösen Gründen“ homosexuellen Menschen bestimmte Dienstleistungen zu verweigern. Das Gesetz war in Reaktion auf eine Gerichtsentscheidung im benachbarten Bundesstaat New Mexico verabschiedet worden. Dort hatte ein Gericht gegen einen Hochzeitsfotografen entschieden, der sich geweigert hatte, ein homosexuelles Paar zu fotografieren.

Gouverneurin Jan Brewer begründete ihr Veto damit, das Gesetz schaffe mehr Probleme, als es löse. Sie wisse von keinem einzigen Fall, in dem die religiösen Freiheiten irgendeines Unternehmers oder Geschäftsinhabers verletzt worden seien.

Vorausgegangen war eine hitzige Diskussion. Nicht nur LGBT-Organisationen hatten gegen das Gesetz gewettert, auch die US-Regierung und der ehemalige Präsidentschaftskandidat und republikanische Senator aus Arizona, John McCain, hatten den Entwurf verurteilt. Bürgerrechtsorganisationen hatten den Entwurf als „legalisierte Diskriminierung“ verurteilt. Auch in Arizona ansässige Unternehmen, darunter American Airlines, Apple und die Handelskammer des Bundesstaates hatten gegen das Gesetz argumentiert. Aus der National Baseball League wurden Überlegungen bekannt, den Superbowl 2015 doch nicht wie geplant in Phoenix stattfinden zu lassen, sollte das Gesetz in Kraft treten.

Auch in Texas mussten die Gegner von Homosexuellenrechten am Mittwoch eine Niederlage einstecken. Ein Bundesrichter in San Antonio erklärte die seit 2005 in der Verfassung des Bundesstaates verankerte Definition von Ehe als einer Verbindung zwischen Mann und Frau für verfassungswidrig. „Ohne nachvollziehbares staatliches Interesse ist eine staatlich verordnete Ungleichheit mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen,“ erklärte Richter Orlando L. Garcia. Vorerst allerdings bleibt der Bann der Homoehe in Texas in Kraft: Der Richter verfügte, dass zunächst das von Texas angekündigte Berufungsverfahren abgewartet werden müsse. Der Verfassungszusatz war 2005 in einem Referendum verabschiedet worden. Das jetzt zuständige Bundesberufungsgericht in New Orleans ist als überaus konservativ bekannt.

Das Urteil von San Antonio ist nicht das erste derartige: Auch in Virginia hatte in diesem Februar ein Richter das Verbot der Homoehe für verfassungswidrig erklärt, weitere Verfahren sind anhängig. So steht zu erwarten, dass sich früher oder später der Oberste Gerichtshof mit dieser Frage beschäftigt.