VERGLEICH ABGELEHNT
: Bahn bleibt bei Kündigung hart

Nach der fristlosen Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin wegen Abrechnungsbetrugs hat die Bahn AG einen gerichtlichen Vergleich abgelehnt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte vorgeschlagen, die Frau ein Jahr nach Kündigung wieder einzustellen. Die Bahn könne sich die weitere Zusammenarbeit nicht mehr vorstellen, sagte ein Gerichtssprecher. Das Gericht hatte Anfang Juli über die Klage der Frau verhandelt und für den Vergleich eine Vier-Wochen-Frist eingeräumt. Nach der Ablehnung der Bahn müsse nun das Gericht eine Entscheidung treffen.

Das Gericht bezog sich mit dem Vergleichsvorschlag auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Berlinerin „Emmely“. Diese hatte ihre Stelle in einem Supermarkt verloren, weil sie zwei liegengebliebene Pfandmarken für 1,30 Euro eingelöst hatte. Die höchsten Arbeitsrichter verwiesen hier darauf, dass „eine einmalige Verfehlung“ nicht in jedem Fall den „erworbenen Vertrauensbestand“ nach langer Betriebszugehörigkeit aufbrauche.

Die Bahn-Mitabeiterin hatte die Bewirtungskosten für ihr 40- jähriges Dienstjubiläum falsch abgerechnet und ihren Arbeitgeber um 160 Euro betrogen. (dpa)