Teilhabe darf etwas kosten

Senat bewertet Förderbedarf von Behinderten neu

VON MANUELA HEIM

Keine Frage: Betreuung, Förderung und Pflege schwer behinderter Menschen ist teuer. Rund 6.500 Euro kostet ein Heimbewohner den Senat monatlich. Ein halbes Kanzlergehalt, sagen böse Zungen, und offenbar denkt mancher noch weiter: Gebt das Geld vor allem denen, bei denen es etwas bringt. Wo sich die Mühe lohnt. Die Umstrukturierungspläne des Senats gehen jedenfalls bedenklich in diese Richtung.

Eigentlich hat sich die Bundesregierung mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, allen Menschen ungeachtet ihrer Beeinträchtigungen das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe zu gewähren. Doch zwei Jahre nach Inkrafttreten werden PolitikerInnen eher ungern daran erinnert. Denn von Teilhabe ist im „Projekt Heime“, mit dem der Senat die Mittel für behinderte HeimbewohnerInnen neu strukturiert, keine Rede. Stattdessen wird aussortiert: die Förderfähigen von den nicht Förderfähigen, die Arbeitsfähigen von denen, die nur kosten.

Was ist gerecht?

Das Geld solle gerechter verteilt werden, sagt der Senat. Aber was ist in diesem Fall gerecht? Soll sich die Höhe der Mittel am Fördererfolg bemessen? Oder daran, dass denen, die am wenigsten für sich sprechen können, ein Leben nach ihren Bedürfnissen ermöglicht wird? Wenn ein geistig behinderter Rollstuhlfahrer die Natur oder die Stadt erleben soll, braucht er eine Eins-zu-eins-Betreuung. Und auf die Frage, was das kosten darf, kann es nur eine Antwort geben: Zeig mir, wie mit behinderten Menschen umgegangen wird, und ich sage dir, was die Menschenrechte in dieser Gesellschaft wert sind.