Schulleiter muss Geldbuße zahlen

Der Prozess gegen einen Schulleiter wegen Veruntreuung von Lernmitteln der Schüler ist am Freitag vom Amtsgericht Tiergarten gegen 5.000 Euro Geldbuße eingestellt worden. Der Vorwurf sei nicht so gravierend, hieß es zur Begründung. Dem 60-jährigen Leiter des Oberstufenzentrums in Spandau war vorgeworfen worden, im Jahr 2005 rund 20.000 Euro, die aus Schülereigenanteilen für Lernmittel stammten, zweckentfremdet eingesetzt zu haben. Anstatt die Gelder, wie vorgeschrieben, als Kopierkosten zu verwenden, soll der Angeklagte davon Materialien für die Werkstatt der Schule angeschafft haben. Die von den Schülern eingesammelten Gelder sollten in voller Höhe dem Oberstufenzentrum zugute kommen, durften aber nur als Kopierkosten verwendet, aber auch ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Hintergrund des Verfahrens war ein Strafbefehl vom November 2007, gegen den der Schulleiter Einspruch eingelegt hatte. Nach einem längeren Vorgespräch zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger wurde das Verfahren eingestellt. ddp