NPD kann nicht lesen

Die Rechtsextremisten scheitern an den Formularen für die Brandenburger Kommunalwahl – schuld daran seien aber die Behörden

Die NPD in Brandenburg fühlt sich von den Verwaltungen massiv daran gehindert, im Herbst zur Kommunalwahl antreten zu können. Herablassend ätzt sie in einer Pressemitteilung und im Internet gegen Amtsleiter und Angestellte in der „Volksrepublik Brandenburg“: Sie hätten mit Absicht ihre Wahllisten nicht zum Unterschreiben freigegeben. Für die Behörden sind die Anschuldigungen schlicht erfunden.

Die 250 Mitglieder starke Brandenburger NPD will gemeinsam mit der DVU nahezu flächendeckend zur Kommunalwahl am 28. September antreten (siehe taz berlin vom 2. August). Um mehr Aufmerksamkeit zu erheischen, ist ihr deshalb jede Polemik gegen die „Systemparteien“ und eine „parteiische Verwaltung“ recht. Vollmundig spricht die NPD vom „Eiertanz des Innenministeriums“, der sie daran hindere, Unterstützungsunterschriften für ihre Kandidaten zu sammeln, und nennt es „Böswilligkeit der Behörden“, wenn die Partei ihre Wahllisten wegen Formmängeln zurückbekommt. Die Rechtsextremen halten die Vordrucke für zu kompliziert, deswegen würden sich Fehler einschleichen. In ihrer Mitteilung nennen sie das „vorsätzliche Wahlbehinderung“.

Manche schaffen es eben nicht, die Formalitäten einzuhalten, kommentiert trocken Kreiswahlleiter Lothar Marquardt aus dem Landkreis Havelland die Unfähigkeit der Neonazis. Sie hatten ihm vorgeworfen, dass er sich geweigert habe, ihre Wahlliste wegen „angeblicher Formmängel“ für Unterstützungsunterschriften herauszugeben. „Es ist doch die Pflicht eines jeden Wahlleiters, auf Formmängel hinzuweisen“, erklärt Marquardt. Und wenn eine Unterschrift auf dem Antrag zur Auslegung der Liste fehlt, könne er diesen eben nicht annehmen. „Der Mangel wurde aber längst von der NPD behoben, die Liste liegt aus. Ende der Diskussion!“

Im brandenburgischen Wahlgesetz werden für Wahllisten zur Kommunalwahl, die in der laufenden Legislaturperiode nicht gewählt sind, Unterstützungsunterschriften gefordert. Sie orientieren sich an der Zahl der Einwohner und belaufen sich in größeren Kommunen auf maximal zwanzig. Für die Auslegung der Unterschriftenlisten in den Ämtern müssen aber wenige Formalien eingehalten werden, die auf der Internetseite des Landeswahlleiters aufgelistet sind. Die NPD scheiterte zunächst an der Umsetzung und macht jetzt im Gegenzug die Verwaltungen dafür verantwortlich, die nicht einmal die „schlichtesten Grundlagen des Verwaltungshandelns“ beherrschen würden.

„Lächerlich“ findet das Elvira Fischer, Wahlleiterin aus dem Städtchen Ludwigsfelde südlich von Berlin. Auch Fischer warf die NPD vor, erst nach der Androhung einer Wahlanfechtung hätte sie die Unterstützungslisten ausgelegt. Fischer sieht das anders: Als die rechte Partei die Wahlliste bei ihr vorlegte, habe sie festgestellt, dass es keinen NPD-Ortsverband in Ludwigsfelde gibt – eigentlich eine Voraussetzung, um eine Wahlliste zu veröffentlichen. „Es ist mein Recht zu prüfen, ob dieser Sachverhalt einen gravierenden Mangel darstellt, der eine Auslegung der Listen verhindert.“

Eine halbe Stunde brauchte sie dafür, doch das schien der NPD zu lange. „Am Telefon wurde ich von einem NPDler in einem barschen Ton attackiert.“ Dabei wollte sie nur eine simple Bescheinigung des NPD-Kreisverbandes, dass es keinen Ortsverband gibt. „Die Listen liegen seitdem trotzdem aus“, so die Wahlleiterin. Der fehlende Nachweis stelle keinen gravierenden Mangel dar, er müsse aber nachgereicht werden. CARL ZIEGNER