U-Bahn-Baulärm geht in Ordnung

Den Weiterbau der U5 müssen die Anlieger ohne zusätzlichen Lärmschutz erdulden. Am Dienstag wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen der Betreiber von Hotel-, Büro- und Geschäftshäusern als unbegründet zurück. Das Schutz- und Entschädigungskonzept des Landes genüge den rechtlichen Anforderungen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die U5 erhält zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor drei Bahnhöfe, von denen der Haltepunkt „Unter den Linden“ besonders umstritten ist. Dort tangieren die Arbeiten im Kreuzungsbereich der Friedrichstraße eine wichtige Einkaufsmeile der Stadt. Die Kläger hatten deshalb mehr Lärmschutz an der Baustelle, die Kostenerstattung für Schallschutzfenster und eine Entschädigung für Umsatzeinbußen gefordert.

Bereits Ende Juni hatte es eine mündliche Verhandlung in Leipzig gegeben. Danach sahen die Richter keine Erfolgsaussicht mehr für die Klagen. Die Kriterien für die Bemessung der Entschädigungen seien nicht zu beanstanden, hieß es. Die zuständige Behörde habe die Beeinträchtigungen „fehlerfrei“ abgewogen. (dapd)