MEDIENTICKER

Das Bundesverfassungsgericht, 59, unabhängiges Verfassungsorgan der Rechtsprechung, hat die Pressefreiheit von Boulevardmedien gestärkt. Diese dürfen ohne Weiteres über das Privatleben von Prominenten schreiben. Anders als bei Fotos aus dem Privatleben von Prominenten ist bei Texten kein Bezug zu einer Sachdebatte erforderlich. Konkret ging es um einen Bericht der Frauenzeitschrift Neue Post über Charlotte Casiraghi, die Tochter Prinzessin Carolines. Das Berliner Landgericht hatte 2007 auf Klage Casiraghis zahlreiche Passagen des Berichts „Wie gefährlich ist das süße Leben?“ verboten. In diesem Text ging es um Partybesuche der Jung-Adligen. Sie brauche es nicht hinnehmen, durch Berichte über ihr Privatleben „zum Objekt der Medien“ gemacht zu werden, so die Berliner Richter. Auf Klage des Hamburger Bauer-Verlags hob das Bundesverfassungsgericht das Berliner Urteil auf. Die Wortberichterstattung über die Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen könne nicht untersagt werden, urteilten die Richter in Karlsruhe. (Az.: 1 BvR 6/09) (taz)