FRANKREICH
: Twitter-Verbot im TV

BERLIN | „Folgen Sie uns auf Twitter“? „Mehr auf unserer Facebook-Seite“? – Sätze, die im französischen Fernsehen und Radio künftig verboten sind. Es dürften keine Präferenzen für bestimmte Dienste erkennbar werden. Das hat die französische Regulierungsbehörde CSA beschlossen. Basis dafür ist ein Gesetz von 1992, das Werbung für kommerzielle Dienste im Rundfunk untersagt. Ausgenommen sind Nachrichten über Twitter und Facebook. (taz)