MORDFALL SEDLMAYR
: Internet vergisst nicht

KARLSRUHE | Internetarchive müssen die vollen Namen bekannter Straftäter auch nach deren Haftentlassung nicht löschen. Ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Fall des Sedlmayr-Mörders wurde am Dienstag veröffentlicht. Zugleich entschied der BGH, deutsche Gerichte seien auch für Unterlassungsklagen gegen ausländische Internetbetreiber zuständig. Diese Fälle werden dann nach deutschem Recht beurteilt. (rtr)