Verfassungsrichter prüfen Rechnungsprüfer

LANDESRECHNUNGSHOF Grüne, Gelbe und Linke fechten die Wahl des Präsidenten durch die Bürgerschaft an

Die drei kleinen Fraktionen Grüne, FDP und Linke hatten diesen Wahlgang boykottiert

Die Kür des neuen Präsidenten des Landesrechnungshofes, Stefan Schulz (CDU), wird zu einem Fall für das Hamburgische Verfassungsgericht. Die drei Oppositionsfraktionen Grüne, FDP und Linke haben am Montag einen gemeinsamen Eilantrag eingereicht, um die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Das Wahlverfahren sei „unrechtmäßig“ gewesen, sagt der grüne Fraktionschef Jens Kerstan. Nun müsse die formale Ernennung von Schulz durch den Senat verhindert werden, bis das höchste Gericht der Hansestadt im Hauptverfahren entschieden habe.

Am Mittwoch war der ehemalige CDU-Staatsrat Schulz auf Vorschlag des SPD-Senats in der Bürgerschaft von SPD und CDU zum obersten Kassenprüfer der Hansestadt gewählt worden. Im ersten Wahlgang hatte er jedoch mit 78 Ja-Voten die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit von 81 Stimmen verfehlt. Nach einer zweieinhalbstündigen Sitzungsunterbrechung und mehreren Krisensitzungen des Ältestenrats und Sondersitzungen der Fraktionen hatten schließlich SPD und CDU mit ihren 88 Stimmen einen zweiten Wahlgang auf die Tagesordnung gesetzt. In diesem erreichte Schulz mit 81 Ja exakt die Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die drei kleinen Fraktionen Grüne, FDP und Linke hatten diesen Wahlgang boykottiert, weil sie ihn für unrechtmäßig hielten. Eine entsprechende Änderung der Tagesordnung setze laut Geschäftsordnung der Bürgerschaft das Einvernehmen aller Fraktionen voraus. Das hätten diese aber nicht erteilt, sondern eine „Denkpause“ bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 23. Mai verlangt. Darüber aber hätten SPD und CDU sich hinweggesetzt und damit die parlamentarischen Rechte der kleinen Parteien verletzt, heißt es in der Begründung des Antrags vor dem Verfassungsgericht. Wann dieses entscheidet, ist unklar.  SMV