GENETISCHER FINGERPRINT
: Haft nach Freispruch

Auf Wunsch von NRW und Hamburg soll der genetische Fingerabdruck einen Mörder auch dann noch ins Gefängnis bringen können, wenn er bereits rechtskräftig freigesprochen wurde. Neue Beweise aufgrund zuvor nicht verfügbarer Untersuchungsmethoden sollen die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens ermöglichen. (ap)