NRW-VERWALTUNGSRECHT
: Widersprüche gekappt

Ab 1. November sollen die NRW-Bürger schneller zu ihrem Recht kommen. Dann tritt das zweite Bürokratieabbaugesetz in Kraft, mit dem das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft wird, das bislang einer verwaltungsgerichtlichen Klage vorangeht. Das Verfahren sei in aller Regel erfolglos gewesen, hieß es gestern. (dpa)