FLÜCHTLING ZERSTÖRT PASS
: Nur 80 Prozent Stütze

Vernichten Flüchtlinge bei der Einreise nach Deutschland ihre Pässe, müssen sie mit geringeren Sozialleistungen rechnen. Bei solch einem vorsätzlichen Verhalten liegt ein rechtsmissbräuchlicher Aufenthalt vor, urteilte das Bundessozialgericht. Asylbewerber erhalten dann vier Jahre lang nur 80 Prozent des Sozialhilfesatzes. (ap)