AUSSCHREITUNGEN MÜGELN
: Bewährung statt Haft

Rund elf Monate nach den Ausschreitungen in Mügeln hat das Landgericht Leipzig in einem Berufungsverfahren das Urteil über einen 23-Jährigen gekippt und die achtmonatige Haftstrafe zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Die entlastenden Aspekte rechtfertigten eine Bewährungsstrafe, so das Gericht. (dpa)