KINDER BEIM MINIGOLF
: Aufsicht ist Pflicht

Kinder müssen beim Minigolf aus der Nähe beaufsichtigt werden. Andernfalls verletzten die Betreuer ihre Aufsichtspflicht, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt fest. Das Spiel sei mit typischen Gefahren verbunden, da regelmäßig damit zu rechnen sei, dass sich die Kinder mit den Golfschlägern gegenseitig verletzten. (dpa)