Ausweisung nicht auf Verdacht

KOBLENZ dpa ■ Nur wenn nachgewiesen ist, dass ein Ausländer die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK oder ihre Nachfolgeorganisationen unterstützt, darf ihm der unbefristete Aufenthalt in Deutschland verweigert werden. Der „bloße Hinweis auf nicht näher bestimmte nachrichtendienstliche Erkenntnisse“ reiche für einen Nachweis nicht aus, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz gestern. Auch sei die „einfache Teilnahme“ an Veranstaltungen, Demonstrationen oder Versammlungen der PKK oder ihrer Organisationen noch kein Grund, einem Ausländer die Niederlassungserlaubnis zu verweigern, hieß es. Mit seiner Klage hatte ein seit acht Jahren in Deutschland lebender türkischer Staatsangehöriger Erfolg.