Mehr Rechte nach Beziehungsende

KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof hat den finanziellen Ausgleich beim Scheitern nichtehelicher Lebensgemeinschaften erleichtert. Unverheiratete können künftig leichter Ausgleich für große Aufwendungen fordern, die sie während der Beziehung erbracht haben. Steckt ein Partner viel Geld und Arbeit in den Bau eines Hauses, das dem anderen gehören, aber gemeinsam bewohnt werden soll, kann er nach Ende der Partnerschaft Rückforderungen geltend machen. Mit dem Urteil lockerte der BGH seine Rechtsprechung, die Ausgleichsansprüche bisher nur eingeschränkt zuließ.