Rechenkünste eines Finanzministers: Sachsens Eltern bleibt mehr Geld

Weil Sachsens Finanzminister das Einkommenssteuergesetz anders als alle anderen Länder interpretiert, zahlen Eltern dort weniger. Der Finanzminister von Hessen fordert nun Angleichung.

Glück für Sachsens Eltern: Ihr Finanzminister rechnet anders. Bild: ap

BERLIN taz Eltern könnten bundesweit steuerlich bald besser gestellt werden. Weil Sachsens Finanzminister Georg Unland (parteilos) das Einkommensteuergesetz anders als alle anderen Länder interpretiert, zahlen dort Eltern weniger an den Fiskus. Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) forderte nun eine Klärung und Angleichung. Man könne die Eltern bundesweit um 25 Millionen Euro im Jahr entlasten, so ein Sprecher des Ministers.

Eigentlich ist durch das Einkommensteuergesetz (EStG) eindeutig vorgeschrieben, dass sich das Elterngeld auf die Steuerhöhe auswirkt: Es wird zum Einkommen dazugezählt und kann dadurch den Steuersatz erhöhen - es unterliegt damit dem so genannten "Progressionsvorbehalt". Im Juli 2007 hat jedoch das sächsische Finanzministerium im Alleingang eine Weisung ausgegeben, nach der der Elterngeld-Mindestbetrag, der bundesweit bei 300 Euro liegt, nicht in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen werden soll. Der Mindestbetrag sei weder ein Einkommen noch eine Lohnersatzleistung, weil er auch für Arbeitslose und Studenten gilt, so die Begründung eines Sprechers des Ministeriums.

Diese Weisung kann jedoch bedeuten, dass Eltern in Sachsen steuerlich besser gestellt sind als Eltern mit gleichem Einkommensniveau in allen anderen Bundesländern. Hessens Finanzminister Weimar wollte deswegen am Donnerstag alle Länderkollegen in einem Rundbrief um eine Klärung bitten. Zwar wolle Hessen nicht einfach Sachsens Praxis übernehmen - das sei gesetzlich nicht gedeckt. Aber man wolle eine Gesetzesänderung anregen, von der alle Eltern bundesweit profitieren könnten, sagte ein Sprecher des Finanzministers.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine kritisierte die uneinheitliche Regelung der Besteuerung von Eltern. "Es kann nicht sein, dass die Bürger ungleich behandelt werden", sagte Marlies Spargen. Sie empfahl den Bürgern außerhalb von Sachsen, ihre Steuerbescheide durch einen Einspruch offenzuhalten, sofern das gesamte Elterngeld angerechnet wurde.

Eine Konferenz der Finanzminister soll Anfang September eine Klärung bringen. Die Finanzministerien in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und in Berlin zeigten sich am Donnerstag zurückhaltend. Ihre Sprecher teilten jeweils mit, man verfahre strikt nach dem Einkommensteuergesetz, das eindeutig sei.

Seit Anfang 2007 erhalten Familien 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens der Person, die das Kind zu Hause betreut. Eltern mit geringem oder keinem Einkommen erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. Das Erziehungsgeld, das es vor 2007 gab, unterlag nicht dem Progressionsvorbehalt.

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