BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
: Ermittlungen gegen Vorstand eingestellt

NÜRNBERG | Die Top-Gehälter bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind nicht strafbar, hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth entschieden. Das Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand um BA-Chef Hans-Jürgen Weise wurde eingestellt. Es erfülle nicht den Strafbestand der Untreue, wenn die Bundesagentur Spitzenkräften ein außertarifliches Gehalt zahle – es sei nicht „unangemessen hoch“. Das sogenannte „AT-Konzept“ zur Entlohnung von Führungskräften war vor rund zwei Monaten ins Visier der Justiz geraten. (dpa)