Gericht: Filmen verboten

URTEIL Flächendeckende Videoüberwachung von Demonstranten verstößt gegen Grundrechte

BOCHUM taz | Erstmals hat ein Oberverwaltungsgericht (OVG) das polizeiliche Filmen von Demonstranten für rechtswidrig erklärt. „Das Richten einer aufnahmebereiten Kamera auf Demonstrationsteilnehmer verletzt das Versammlungsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, so OVG-Präsident Michael Bertrams.

Die Polizei hatte die Videoüberwachung von Protesten in den vergangenen Jahren flächendeckend eingeführt. Die Behörden argumentieren, sie speicherten nur Aufnahmen von Gewalttaten. Das OVG lässt das nicht gelten: Die grundrechtlich relevante Eingriffsschwelle werde auch ohne Speicherung überschritten, denn Bürger könnten aus Angst vor staatlicher Überwachung abgeschreckt werden, an Protesten teilzunehmen.

„Gerade vor den anstehenden Castortransporten ist diese Entscheidung wichtig“, sagt Atomkraftgegner Matthias Eickhoff. Er hatte im konkreten Fall gegen die Videoüberwachung einer Demo gegen Urantransporte im Juni 2008 geklagt. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) müsse seine Polizisten jetzt anweisen, auf das Filmen zu verzichten. WYP