Ethiker über Frankreichs Umgang mit PID: "Menschliches Leid verringern"

14 Jahre dauerte es im Nachbarland, bis ein Gesetz die Präimplantationsdiagnostik erlaubte. PID aus moralischen Gründen zu verbieten, geht nicht, meint der fanzösische Ethiker Axel Kahn.

In Deutschland umstrittener als in Frankreich: Präimplantationsdiagnostik zur Feststellung genetischer Defekte bei Embryonen. Bild: dapd

taz: Herr Kahn, in Deutschland tobt eine Ethikdebatte um Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas. Überrascht Sie die Wucht, mit der Politiker, allen voran die Kanzlerin, über die Präimplantationsdiagnostik streiten?

Axel Kahn: Überhaupt nicht. Die Franzosen und die Deutschen sind sich sehr nah - was ihre Geschichte, Philosophie und ethische Grundhaltung angeht. Man muss die Debatte vor dem historischen Hintergrund verstehen: Franzosen und Deutsche sind sensibilisiert für alles, das im Entferntesten mit Eugenik zu tun haben könnte.

Die deutschen PID-Gegner sind nicht hysterischer als andere?

Wir in Frankreich haben 14 Jahre gebraucht, bis wir das Gesetz unter Dach und Fach hatten. Die Angst, PID könne zu eugenischen Zwecken missbraucht werden, wog schwer. Die Gegner warfen uns vor, wir wollten mittels PID eine Embryonenauswahl treffen, um Kinder à la carte zu kreieren.

Was haben Sie erwidert?

Es gab damals eine Frau, die ihre Geschichte öffentlich machte. Sie hatte zwei Totgeburten, ein drittes Kind war lebendig zur Welt gekommen, war aber todkrank. Diese Frau sagte: Ich weigere mich, jemals wieder schwanger zu werden - es sei denn, Sie helfen mir, das Risiko gering zu halten, erneut ein schwer krankes Kind gebären zu müssen. Ihre Geschichte hat auch die PID-Gegner erschüttert. Es war dann schnell Konsens: Wir müssen die PID erlauben, in engen Grenzen, sicherlich, aber sie aus moralischen Gründen komplett verbieten, das geht nicht.

PID: Untersucht werden Reagenzglasembryonen auf Erbkrankheiten und Chromosomenstörungen, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Eltern mit genetischen Defekten wollen ausschließen, diese weiterzugeben.

Streit: Laut Bundesgerichtshof ist die verboten geglaubte PID mit dem Embryonenschutz vereinbar.

Lösungen: PID-Befürworter und PID-Gegner wollen die Ethik-Debatte 2011 im Bundestag entscheiden. Ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf von CDU-, SPD- und FDP-Abgeordneten sieht vor, PID grundsätzlich zu verbieten, in Einzelfällen jedoch zu erlauben. Am Donnerstag lädt der Deutsche Ethikrat zu einer Anhörung mit internationalen Experten. (hh)

Der Genetiker Axel Kahn, 66, war Mitglied der nationalen Ethikkommission Frankreichs. Dort regelt seit 2004 ein Gesetz die PID.

Deutsche Parlamentarier, die die Zulässigkeit der PID fordern, orientieren sich am französischen Modell. Wie sieht das Gesetz in Frankreich heute aus?

In Frankreich darf die PID nur durchgeführt werden, wenn es in der Familie Hinweise auf übertragbare Erbkrankheiten gibt. Diese Erbkrankheiten müssen so schwerwiegend sein, dass sie einen Spätabbruch rechtfertigen würden, wenn sie im Laufe der Schwangerschaft bei der sogenannten Pränataldiagnostik im Mutterleib entdeckt würden.

Wer darf die PID anbieten?

Ausschließlich Ärzte an unseren nationalen Spezialzentren in Paris und Straßburg. Und nur dann, wenn die nationale Kommission für Biomedizin zuvor nach Einzelfallprüfung zugestimmt hat.

Sind Fälle von Missbrauch bekannt geworden? Also Geschlechtsbestimmung um des Geschlechts willen beispielsweise?

Nein. Es geht nur um wenige hundert Paare im Jahr, die PID in Anspruch nehmen. Eine künstliche Befruchtung ist äußerst strapaziös für Frauen. Aber die Debatte hat sich verändert. Heute diskutieren wir, ob wir die PID auch erlauben wollen, um bestimmte genetisch bedingte Krebsformen auszuschließen.

Wie ist Ihre Haltung dazu?

Ich glaube, dass es auch hier strenger Einzelfallprüfungen bedarf. Man kann nicht pauschal sagen, welches Schicksal zumutbar ist und welches nicht. Das hängt von den jeweiligen Menschen und ihren Lebensumständen ab. Paaren, die PID wünschen, um erblich bedingten Brust-, Darm- oder Prostatakrebs auszuschließen, entgegne ich, dass ihr Kind - falls es überhaupt eine dieser schrecklichen Krankheiten bekommt - erst in 30, 40 oder 50 Jahren erkranken wird. Und dass wir davon ausgehen dürfen, dass die Medizin zu diesem Zeitpunkt andere Heilungsmöglichkeiten als heute haben wird.

Wo sind die Grenzen? Behindertenverbände warnen vor Diskriminierung, wenn alles, was krank sein könnte, von vornherein aussortiert wird.

Das ist ein absurdes Argument gegen PID. Ich sage das nicht nur als Genetiker, sondern als Präsident einer internationalen Behinderten-Stiftung. Selbstverständlich haben alle Behinderten ein Recht auf Respekt und auf gesellschaftliche Teilhabe. Aber das schließt nicht aus, dass wir uns dafür einsetzen, menschliches Leid zu verringern. Sonst könnten wir ja auch gleich die Krebsforschung einstellen mit dem Argument, diejenigen, die trotzdem Krebs hätten, würden andernfalls diskriminiert.

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