Freisprüche in Berliner Bankenaffäre

JUSTIZ Doch der frühere Berliner CDU-Politiker Klaus Landowsky muss bald erneut vor Gericht

BERLIN dpa | Im zweiten großen Prozess um die Berliner Bankenaffäre ist der Exbankmanager und frühere CDU-Politiker Klaus Landowsky erwartungsgemäß vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Auch elf weitere frühere Banker bekamen am Montag Freisprüche. Sie mussten sich vor dem Berliner Landgericht wegen Immobilienfonds einer Tochter der Bankgesellschaft verantworten, die dem damals landeseigenen Unternehmen Verluste in Millionenhöhe eingebracht haben sollen. Im Urteil hieß es, der Tatbestand der Untreue sei nicht erfüllt. Mit den Fonds sei zwar ein „gewisses Risiko“ in Kauf genommen worden, das sei aber unternehmerisch zulässig gewesen.

Nach 20 Monaten kamen die Richter zu dem Ergebnis, „es fehlt im Tatzeitraum 1998/99 an einem Schaden, der eine Untreue rechtfertigen könnte“. Die konkrete Schadensfeststellung zur Tatzeit hatte das Bundesverfassungsgericht im August 2010 in einem richtungsweisenden Urteil zum Tatbestand der Untreue gefordert.

Richterin Claudia Wolter sagte, Untreue bei Risikogeschäften könne nur noch mit größeren Einschränkungen betrachtet werden. Zurzeit bestehe Rechtsunsicherheit für die Gerichte, was bei Risikogeschäften überhaupt noch strafbar sei. Eine klare Ansage des Gesetzgebers sei geboten.

Landowsky, 68, früher einflussreicher Chef der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, hatte einen Schaden für das Land Berlin stets bestritten und seine Unschuld beteuert. Er warf der Staatsanwaltschaft einen politischen Prozess vor. Die Bankenaffäre hatte vor zehn Jahren zum Bruch der CDU/SPD-Senatskoalition geführt. In Verfahren ging es um sogenannte Rundum-Sorglos-Fonds, die den Anlegern Steuervorteile versprachen und hohe Renditen für 25 Jahre garantierten. Die Auflage dieser Fonds war einer der zentralen Vorwürfe in der Bankenaffäre.

Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits Revision an. Auch die Anklagebehörde hatte zuletzt auf Freispruch plädiert, weil sie im Prozess keinen konkreten Schaden habe nachweisen können. Sie sieht aber weiterhin Pflichtverletzungen von Landowsky in seiner Position als früherer Vorstandsvorsitzender der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG (Berlin Hyp).

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