taz klagt

Gegen das Ministerium

Die taz Verlags- und Vertriebs GmbH hat dem Bundesverteidigungsministerium ein Unterlassungsbegehren zugesandt. Es geht um die beabsichtigte Schaltung von Werbeanzeigen für neue Rekruten. Die sollen laut einer Presseerklärung vom 24. Februar ab April, jedoch nur in Bild, Bild am Sonntag und bild.de laufen. Die taz hat das Ministerium aufgefordert, diese begrenzte Werbung zu unterlassen. Sie sieht darin eine strafbare Vorteilsannahme nach § 331 Strafgesetzbuch: „Die genannten Print- und Onlinemedien betreiben seit Wochen eine Kampagne zu Gunsten ihres Herrn Ministers“, so taz-Anwalt Johannes Eisenberg im Schreiben an das Ministerium vom 1. März. Die Bild-Medien hätten dem zu dem Zeitpunkt noch amtierenden Minister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) einen Vorteil gewährt. Zudem unterliege der Staat dem Diskriminierungsverbot im Bereich der Medien. Es dürfe also nicht ein Medium bevorzugt behandelt werden. Eine Frist zur Stellungnahme ließ das Ministerium verstreichen. Es finde sich zurzeit kein Staatssekretär, der die eigentlich formulierte Reaktion auf das Unterlassungsbegehren unterzeichne, hieß es. Unabhängig davon, wann das Verteidigungsministerium wieder handlungsfähig wird und welcher Minister dann zuständig ist, überlegt die taz zu klagen. Es gehe um Ansprüche vor dem Verwaltungs- und dem Zivilgericht. (rem)