BILLIGFRISEURE
: Rechtsverstöße an der Tagesordnung

BERLIN | Bei Billigfriseuren sind einem Bericht zufolge Rechtsverstöße in Arbeitsverträgen offenbar an der Tagesordnung. Viele Billigketten arbeiten nach Informationen der Welt am Sonntag mit Arbeitsverträgen, die Mindestumsatzvorgaben für die angestellten Friseure enthalten. Solche Vorgaben seien jedoch nach Ansicht von Arbeitsrechtlern und Ver.di nicht gesetzlich erlaubt. Auch könnten offenbar einige der Ketten ihre Niedrigpreise nur anbieten, indem sie von vornherein mit unbezahlten Überstunden kalkulierten. (afp)