Unsicherheit für Blogger

PRESSE Neues Gesetz zum Leistungsschutz

BERLIN dapd/epd | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will dem Bundeskabinett demnächst einen Gesetzentwurf zum sogenannten Leistungsschutzrecht vorlegen. „Wir streben derzeit eine Kabinettsbefassung am 4. Juli an“, sagte ein Sprecher der Politikerin am Freitag.

Mit dem Gesetz zum Leistungsschutzrecht sollen Hersteller von Presseerzeugnissen vor der unberechtigten gewerblichen Nutzung ihrer Erzeugnisse durch Dritte geschützt werden. Printmedien sollen an den Erlösen von Suchmaschinen wie Google beteiligt werden. Damit erfüllt die schwarz-gelbe Koalition eine Forderung aus der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenbranche. Politiker der Grünen und der Linken kritisieren, dass bei diesem Gesetzentwurf die Abgrenzung zwischen gewerblicher und nichtgewerblicher Nutzung nicht klar sei. In der Begründung zu dem Gesetz wird etwa ausgeführt, dass ein Blogger, der hauptberuflich als freier Journalist tätig ist und sich auf seinem Blog mit seinem Schwerpunktthema auseinandersetze, zu gewerblichen Zwecken handele. Wie eine Abgrenzung von gewerblicher und nichtgewerblicher Absicht in sozialen Netzwerken funktionieren solle, werde nicht deutlich, kritisierte Petra Sitte (Die Linke). Unklar sei auch, wie das Leistungsschutzrecht von den Rechten der Urheber abgegrenzt werden solle. BD

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